Kaufgarantie
Garantien
Der Kunde genießt die gesetzlichen Konformitätsgarantien und die Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß dem französischen Verbrauchergesetzbuch und dem französischen Zivilgesetzbuch.
1. Gesetzliche Konformitätsgarantie (Artikel L217-3 ff. des Verbrauchergesetzbuchs)
Typ | Dauer | Nachweis der Nichtkonformität | Rechte des Kunden |
Waren (Produkte) | 2 Jahre ab Ausstellung. | Während dieser zwei Jahre muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen des Mangels nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt seines Auftretens. | Reparatur oder Ersatz der Ware (ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten, innerhalb von 30 Tagen). Hält der Verkäufer die Bedingungen nicht ein (Ablehnung, Fristüberschreitung > 30 Tage, erhebliche Unannehmlichkeiten, fehlgeschlagene Nachbesserung), hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag (vollständige Rückerstattung gegen Rückgabe). |
Digitale Inhalte/Dienste | 2 Jahre ab Bereitstellung des Inhalts/der Dienstleistung. (Oder für die gesamte Dauer der Bereitstellung, falls diese länger als 2 Jahre ist). | Ein Jahr lang (oder für die Dauer der Lieferung, falls diese länger als zwei Jahre ist) muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen des Mangels nachweisen. | Mängelbeseitigung in Bezug auf den Inhalt/die Dienstleistung (ohne ungerechtfertigte Verzögerung, kostenlos und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten). Hält der Verkäufer die Bedingungen nicht ein, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag (vollständige Rückerstattung gegen Verzicht). |
- Aktualisierungen: Diese Garantie verpflichtet den Verkäufer, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Konformität der Ware (einschließlich digitaler Waren) aufrechtzuerhalten.
- Aussetzung der Gewährleistungsfrist: Jede Zeit, in der die Sache nicht genutzt werden kann oder der digitale Inhalt/Dienst nicht verfügbar ist, unterbricht die noch verbleibende Gewährleistungsfrist.
- Geldstrafe: Ein Verkäufer, der die Umsetzung dieser Gewährleistung in böser Absicht behindert, muss mit einer Geldstrafe rechnen (Art. L. 241-5).
2. Gewährleistung für versteckte Mängel (Artikel 1641 bis 1649 und 2232 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Frist: 2 Jahre ab Feststellung des Mangels.
- Mängel: Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbar waren und die das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet machen oder dessen Gebrauch so stark beeinträchtigen, dass der Kunde es nicht erworben hätte oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte.
- Rechte des Kunden: Der Kunde hat die Wahl zwischen der Rückabwicklung des Kaufvertrags (vollständige Rückerstattung gegen Rückgabe der Ware) oder einem Preisnachlass (wenn er die Ware behält).
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